Wie ich mittlerweile schon des Öfteren erwähnt habe, beschäftige ich mich wieder mehr mit dem kreativen Schreiben. Also nicht nur mit Blogtexten und Rezensionen oder Analysen, sondern ich entwickle gerade eine größere Geschichte. Das macht unfassbar viel Freude. Vor allem, weil ich wieder ganz neue kreative Muskeln benutzen kann, die viel zu lange vernachlässigt wurden. Ich gehe das Ganze in Ruhe an. Erst einmal möchte ich lernen, wie man gute Dialoge schreibt. Ich experimentiere mit verschiedenen Fassungen, lese und analysiere Bücher und Theaterstücke und versuche, das Gelernte anzuwenden. Ein passender medienwissenschaftlicher Ansatz also. Die Frage ist allerdings: Wo lasse ich erste Fassungen Korrekturlesen?
Für meine Blogtexte verwende ich seit Langem LanguageTool und Scribbr. Mein Ablauf ist so, dass ich den Text heruntertippe und eine erste Grammatik- und Rechtschreibprüfung von ChatGPT durchführen lasse. Dann kopiere ich ihn in LanguageTool, lese den Text durch und korrigiere etwaige Formulierungen. Am Ende kommt der Text zu Scribbr, wo noch einmal die letzten Fehler ausgemerzt werden. Viel Kopiererei, aber im Prinzip ein einfacher, schneller und unkomplizierter Prozess. Im August hat LanguageTool jedoch eine Aktualisierung seiner AGB angekündigt. Nichts Dramatisches, denkt man sich, das machen Firmen ständig. Aus irgendeinem Grund wollte ich es dieses Mal etwas genauer wissen. Vorher kam ich noch nie auf die Idee, dabei ist es so einfach: Ich habe die kompletten AGB in ChatGPT geworfen und gefragt, ob etwas Bedenkliches drinsteht.
LanguageTool gehört mittlerweile zu Learneo, dessen allgemeine Nutzungsbedingungen sehr weitgehende Rechte an hochgeladenen Inhalten vorsehen. Für LanguageTool gelten allerdings zusätzliche Bedingungen, die diese Nutzung deutlich einschränken: Die Texte dürfen zur Bereitstellung des Dienstes und für einige rechtliche Zwecke verarbeitet werden, ausdrücklich aber nicht zum Training der eigenen KI-Modelle. Ganz wohl fühle ich mich mit dem verschachtelten Vertragskonstrukt trotzdem nicht.
Anders sieht es bei Scribbr aus. Dort räumt man dem Anbieter eine ziemlich weitgehende Lizenz an hochgeladenen Inhalten ein. Sie dürfen unter anderem gespeichert, bearbeitet, vervielfältigt und im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Verbesserung der Dienste verwendet werden. Das bedeutet nicht, dass Scribbr plötzlich meine Texte gehören. Die Nutzungsrechte, die man dem Unternehmen einräumt, sind für meinen Geschmack trotzdem erstaunlich umfassend. Noch eindeutiger wird es an anderer Stelle: Scribbr schreibt ausdrücklich, dass Machine Learning und KI auf Dokumente angewandt werden können, um die eigenen Schreibdienste künftig zu verbessern. Für Blogtexte, die ohnehin veröffentlicht werden, mag mir das noch vergleichsweise egal sein. Bei einer unveröffentlichten Geschichte möchte ich das schlicht nicht.
Schließlich bin ich beim Duden-Mentor gelandet. Dort gefällt mir der Umgang mit den Texten deutlich besser. Texte, die für die normale Prüfung übermittelt werden, sollen ausschließlich dafür verwendet und anschließend sofort gelöscht werden. Duden erklärt außerdem ausdrücklich, Kundentexte nicht für das Training von KI-Modellen zu verwenden. Beim separaten KI-Assistenten werden Texte allerdings an externe Dienstleister weitergegeben. In der kostenlosen Version können die korrigierten Texte außerdem bis zu vier Wochen zur Qualitätssicherung gespeichert werden. Auch deshalb habe ich mich für die Bezahlversion entschieden.
Es ist schon traurig, dass man sich bei einer einfachen Korrektursoftware überhaupt derart intensiv damit beschäftigen muss, was mit den eigenen Texten geschieht. Vor allem, wenn man dafür bezahlt.
Was ich ebenso früher hätte tun sollen, ist, ChatGPT die eigenen Bedingungen lesen zu lassen. Hier ist immerhin ziemlich eindeutig geregelt, dass die Rechte an meinen Eingaben bei mir bleiben und mir grundsätzlich auch die Rechte an den Ausgaben zustehen. Bei der normalen Nutzung von ChatGPT können Inhalte allerdings zur Verbesserung und zum Training der Modelle verwendet werden. Das lässt sich in den Einstellungen deaktivieren. Sobald man widersprochen hat, werden neue Unterhaltungen nicht mehr für das Training verwendet. Was ich nach meiner kleinen AGB-Recherche auch getan habe. Hätte ich vielleicht schon früher machen sollen, aber besser spät als nie.
KI ist ein nützliches Tool und vor allem bei AGB äußerst praktisch. Natürlich ersetzt eine solche Analyse keine juristische Beratung, aber man kann sich damit vergleichsweise unkompliziert einen ersten Eindruck davon verschaffen, welche Rechte sich Unternehmen an den eigenen Inhalten einräumen. Bei Gratisangeboten kann ich zumindest nachvollziehen, warum Anbieter versuchen, ihre Dienste auf andere Weise zu finanzieren oder zu verbessern. Aber spätestens wenn ich für etwas bezahle, erwarte ich eigentlich, dass ein Unternehmen nur jene Rechte an meinen Texten erhält, die notwendig sind, um die gebuchte Leistung zu erbringen.
